Erbschaft

Erbschaft für Tiere

Das Thema Testament und Erbschaft ist ein schwieriges Thema, denn keiner denkt gern an das eigene Ende. Deshalb wird der Gedanke daran oft weit nach hinten geschoben. Aber doch ist es ein sinnvolles und wichtiges Thema. Denn Tierschutz wäre ohne Spenden von vielen Menschen zu Lebzeiten und auch darüber hinaus nicht möglich. In diesem Sinne können Sie den Tierschutzverein Mayen als Erbe oder Vermächtnisnehmer in Ihrem Testament eintragen.

Jeder Tierfreund hat so die Möglichkeit, Tieren in Not über seinen eigenen Tod hinaus zu helfen!

Wenn Sie beschlossen haben, den Tierschutzverein Mayen mit einem Anteil in Ihrem Testatment zu bedenken, so holen Sie sich bitte Rat bei einem Notar oder einer Rechtsberatung. Dort hilft man Ihnen auch gerne bei der Formulierung und beantwortet Ihnen auch weitere Fragen.

Mehr Infos finden Sie u.a. hier: Deutscher Tierschutzbund